Tagading® Platform Developer Subscription
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01.03.2019
Der Vertrag
Vertragsinhalt
Dieses Dokument enthält Vereinbarungen zur regelmäßigen und fortlaufenden kommerziellen Nutzung von Software der Attribui GmbH (FN 379813z, Österreich) durch Vertragsnehmer*innen.
Es handelt sich hierbei um Vereinbarungen, welche die kommerzielle Nutzung der Tagading® Platform für die Bereitstellung eigener Services und Produkte sowie die Unterstützung von Entwickler*innen und DevOps-Teams betreffen.
Die durch die Attribui GmbH an Vertragsnehmer*innen erbrachten Leistungen werden in monatlichen Subscriptions zusammengefasst.
Vertragszeitraum
Vertragsnehmer*innen erhalten für den Vertragszeitraum Zugriff auf sogenannte Software-Artefakte (Container Images, Binaries, Konfigurationen, Dokumentation, etc.).
Bei Abschluss eines ungebundenen Vertrags kann der Vertrag monatlich durch Vertragsnehmer*innen gekündigt werden (siehe Kündigung).
Bei Abschluss eines Vertrags mit Jahresbindung erstreckt sich der Vertragszeitraum für mindestens 12 Monate (siehe Kündigung).
Vertragsbeginn
Der Vertragszeitraum beginnt mit der Aussendung von Informationen zum Download der Software an Vertragsnehmer*innen, sofern nicht anders vereinbart.
Die Nutzung
Das Nutzungsrecht von Vertragsnehmer*innen entsteht mit Vertragsbeginn. Vertragsnehmer*innen erhalten das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die überlassenen Software-Artefakte unternehmensweit zu nutzen.
Eine Überlassung an Dritte ist nur in folgenden Fällen gestattet:
- Bei Überlassung an Subauftragnehmer*innen zum Zwecke des Betriebs oder der Pflege der eigenen Software, sofern diese sich verpflichten, alle hier getroffenen Vereinbarungen ebenso einzuhalten.
- Bei einer Distribution der eigenen Software durch Vertragsnehmer*innen selbst oder Dritte, sofern die urheberrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden und rechtlich und technisch zumutbare Vorkehrungen zum Schutz der Software-Artefakte getroffen werden.
Lieferung
Die Lieferung erfolgt in Form von Zugangsdaten und Dokumentationen (z.B. als Download-Link oder mittels Registrierung).
Die Installation erfolgt durch Vertragsnehmer*innen und/oder das Team der Attribui GmbH nach Vereinbarung.
Pflege
Die Attribui GmbH verpflichtet sich zur regelmäßigen Pflege der von Vertragsnehmer*innen genutzten Software-Artefakte. Sollten einzelne Software-Artefakte von der Attribui GmbH zukünftig nicht mehr weiter gepflegt werden, so ist dies mindestens 9 Monate zuvor Vertragsnehmer*innen anzukündigen.
Die Pflicht der Attribui GmbH zur Mängelbeseitigung an Software-Artefakten endet für eine alte Version zwei Monate nach Freigabe einer neuen Version, es sei denn, dass deren Übernahme für Vertragsnehmer*innen unzumutbar ist.
Einschränkungen
Die Software darf nur in Einsatzbereichen verwendet werden, die keine Inhalte pornografischer, ethisch nicht vertretbarer, nationalsozialistischer, rassistischer oder anderer diskriminierender Art enthalten und welche die Einhaltung aller Vorschriften zu schutzbedürftigen Zielgruppen einhalten.
Darüber hinaus haben Vertragsnehmer*innen eigenständig zu prüfen, ob die Software-Artefakte allen regulativen Anforderungen im geplanten Einsatzbereich entsprechen.
Ausgeschlossen sind ebenso Einsatzbereiche, welche mit der Attribui GmbH in Konkurrenz stehen (siehe Urheberschaft). Das eingeräumte Nutzungsrecht für Vertragsnehmer*innen ruht bei Zahlungsverzug von über 60 Tagen. Vertragsnehmer*innen dürfen die Software-Artefakte nur mit Zustimmung der Attribui GmbH ändern.
Adaptierung
Individuelle Konfigurationen, Ergänzungen und Änderungen (kurz Adaptierungen) sind in einer Subscription nicht enthalten und müssen von Vertragsnehmer*innen bei der Attribui GmbH extra beauftragt werden.
Neben einmalig anfallenden Bereitstellungskosten kann eine Adaptierung eine Preisanpassung der Subscription bewirken. Die Attribui GmbH verpflichtet sich jedoch diese bereits vor einer Beauftragung durch Vertragsnehmer*innen anzukündigen.
Adaptierungen gelten als abgenommen, sobald die Software vier Wochen produktiv genutzt worden ist und eine Meldung über Mängel nicht vorgelegen hat.
Preise
Die Platform Subscription ist eine monatliche Pauschale für die Einräumung von Nutzungsrechten (siehe Nutzung). Sie setzt sich zu 50 Prozent aus der Miete und zu 50 Prozent aus der Pflege und dem Monitoring von Software-Artefakten zusammen.
Die Developer Subscription ist eine monatliche Pauschale für die eingeräumte Unterstützung durch die Attribui GmbH sowie für die Nutzung von Dokumentationen und Testinstanzen. Sie wird pro Entwickler*in verrechnet.
Die Höhe der Subscriptions (der Preis) richtet sich nach den jeweils gültigen Listenpreisen der Attribui GmbH.
Die Attribui GmbH ist berechtigt, die monatliche Subscription anzupassen, wenn sich der Aufwand für die Pflege maßgeblich verändert. Die Anpassung erfolgt anhand der jeweils aktuellen Listenpreise. Die Attribui GmbH verpflichtet sich, Preiserhöhungen 9 Monate vorher anzukündigen und Vertragsnehmer*innen für diesen Fall ein Kündigungsrecht einzuräumen.
Entscheiden sich Vertragsnehmer*innen, dass Sie die Pflege und Betreuung nicht mehr in Anspruch nehmen möchten, so besteht die Möglichkeit für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten die Pauschale der Platform Subscription auf die Miete zu beschränken. Nach Ablauf dieser Zeit endet der Vertrag automatisch.
Zahlung
Die Pauschalen sind monatlich im Nachhinein ohne Abzug zu zahlen, wenn nicht anders vereinbart. Auf Vereinbarung können Zahlungen im Voraus kalendervierteljährlich oder jährlich erfolgen.
Vertragsbeendigung
Kündigung
Ein ungebundener Vertrag (siehe Vertragszeitraum) wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann zum Ende eines Kalendermonats ohne weitere Kündigungsfrist schriftlich (mit Originalunterschrift oder qualifizierter elektronischer Signatur) gekündigt werden.
Ein Vertrag mit Jahresbindung wird ebenso auf unbestimmte Zeit, jedoch mindestens 12 Monate, abgeschlossen und kann vor dem Ablauf der 12 Monate schriftlich (mit Originalunterschrift oder qualifizierter elektronischer Signatur) gekündigt werden. Ohne Kündigung verlängert sich die Bindung um weitere 12 Monate, wobei Vertragsnehmeri*innen mindestens drei Wochen vor Ablauf der Frist (auf elektronischem oder schriftlichem Wege) darüber informiert werden.
Beendigung
Bei Beendigung des Nutzungsrechts sind Vertragsnehmer*innen verpflichtet, die Originale sowie alle Kopien einschließlich etwaig abgeänderter Exemplare der Software-Artefakte an die Attribui GmbH herauszugeben oder zu vernichten und dies der Attribui GmbH auf Verlangen zu bestätigen. Ausgenommen von der Löschungspflicht sind die Aufbewahrung einer Sicherungskopie zu Archivzwecken sowie Software-Artefakte, die im Rahmen der Distribution eigener Software verteilt wurden.
Rücktritt
Im Falle des Rücktritts vom Vertrag sind Vertragsnehmer*innen verpflichtet, die Originaldatenträger und alle Kopien der Software-Artefakte einschließlich etwaiger abgeänderter Exemplare sowie des schriftlichen Materials zu vernichten.
Vertragsnehmer*innnen werden innerhalb von zwei Wochen schriftlich bestätigen, alle vorhandenen Kopien gelöscht zu haben.
Urheberschaft
Vertragsnehmer*innen erkennen die Urheberrechtsfähigkeit der Software-Artefakte einschließlich der Benutzerdokumentation und weiterer gelieferter Unterlagen an.
Vertragsnehmer*innen dürfen vermietete Software-Artefakte kommerziell nutzen, insbesondere weitervermieten; es sei denn, die Nutzung steht zum Zeitpunkt der Einführung in Konkurrenz mit bestehenden oder bereits öffentlich angekündigten Angeboten der Attribui GmbH oder eines Tochterunternehmens.
Die Attribui GmbH ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebsgeheimnissen und von als vertraulich bezeichneten Informationen nur zur Durchführung des jeweiligen Auftrags zu verwenden und sie zeitlich unbegrenzt als vertraulich zu behandeln.
Vertragsnehmer*innen verpflichten sich ebenso, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebsgeheimnissen der Attribui GmbH und von als vertraulich bezeichneten Informationen zeitlich unbegrenzt als vertraulich zu behandeln.
Verstoß
Verstoßen Vertragsnehmer*innen gegen eine der in diesen Bestimmungen enthaltenen Regelungen zum Schutz der Software-Artefakte, ist die Attribui GmbH berechtigt, die Nutzung mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Haftungsausschluss
Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung für mittelbare bzw. Folgeschäden, beispielsweise entgangenen Gewinn, bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährden würde, auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt und im Übrigen ausgeschlossen. Die Haftung für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Schadensersatzansprüche für den Verlust gespeicherter Daten sind ausgeschlossen, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung nicht eingetreten wäre; es sei denn, die Attribui GmbH hat Vertragsnehmer*innen nicht ordnungsgemäß in die Datensicherung eingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach dem Stand der Technik Mängel unter allen Anwendungsbedingungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können.
Gewährleistung
Die Gewährleistung entfällt, wenn Vertragsnehmer*innen Änderungen oder Eingriffe an den Software Artefakten vorgenommen haben; es sei denn, Vertragsnehmer*innen weisen im Zusammenhang mit der Mängelmeldung nach, dass die Änderungen oder Eingriffe für den Mangel nicht ursächlich waren.
Die Attribui GmbH übernimmt keine Gewährleistung für die Kombinierbarkeit der Funktionen der zu liefernden Software mit anderen Software-Produkten, wenn nicht anders vereinbart.
Die Attribui GmbH haftet für Mängel der Software-Artefakte, die bereits bei Abschluss des Vertrags vorhanden waren, nur, wenn ihr Verschulden zur Last fällt.
Reklamation
Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückbehaltung oder Rückerstattung von Rechnungsbeträgen, die zum Zeitpunkt der Reklamation bereits vergangene Kalendermonate betreffen.
Österreichisches Recht
Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Vertragssprache ist deutsch. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz der Attribui GmbH sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Die Attribui GmbH hat jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand der Vertagsnehmer*innen zu klagen.
Sämtliche aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis resultierenden Rechte und Pflichten gehen im Umfang und nach Maßgabe des § 38 Abs 1 UGB auf Einzelrechtsnachfolgeri*innen über, ohne dass eine gesonderte Verständigung der Vertragsnehmer*innen von diesem Rechtsübergang notwendig wäre. Vertragsnehmer*innen verzichten hiermit auf ihr Widerspruchsrecht iSd § 38 Abs 2 UGB. Dies bedeutet, dass die Dauer der Haftung der Attribui GmbH gemäß § 39 UGB begrenzt ist.
Änderungen an den AGB
Die Attribui GmbH ist berechtigt, die AGB mit einer Frist von sechs Wochen im Voraus zu ändern. Die Änderung wird Vertragsnehmer*innen elektronisch oder schriftlich bekannt gegeben. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn Vertragsnehmer*innen nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderung per E-Mail oder schriftlich widersprechen, Vertragsnehmer*innen werden auf diesen Umstand bei der Bekanntgabe der Änderung ausdrücklich hingewiesen.