Tagading Platform Subscription

Hier finden Sie unsere aktuellen AGB. Stand: 01.03.2019
Hier finden Sie unsere aktuellen AGB. Stand: 01.03.2019
Dieses Dokument enthält Vereinbarungen zur regelmäßigen und fortlaufenden Nutzung von Software der Attribui GmbH (FN 379813z, Österreich) durch Vertragsnehmer*innen.
Es handelt sich hierbei um Vereinbarungen, welche die Miete und Pflege von Software der Tagading® Platform betreffen.
Die durch die Attribui GmbH erbrachten Leistungen an Vertragsnehmer*innen werden in einer monatlichen Subscription zusammengefasst.
Vertragsnehmer*innen erhalten für den Vertragszeitraum Zugriff auf sogenannte Software-Artefakte (Container Images, Binaries, Konfigurationen, Dokumentation, etc.).
Bei Abschluss eines ungebundenen Vertrags kann der Vertrag monatlich durch Vertragsnehmer*innen gekündigt werden (siehe Kündigung).
Bei Abschluss eines Vertrags mit Jahresbindung erstreckt sich der Vertragszeitraum für mindestens 12 Monate (siehe Kündigung).
Der Vertragszeitraum beginnt mit der Aussendung von Informationen zum Download der Software an Vertragsnehmer*innen, sofern nicht anders vereinbart.
Das Nutzungsrecht von Vertragsnehmerinnen entsteht mit Vertragsbeginn. Vertragsnehmerinnen erhalten das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die überlassenen Software-Artefakte unternehmensweit zu nutzen. Eine Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.
Die Lieferung erfolgt in Form von Zugangsdaten (z.B. als Download-Link oder mittels Registrierung). Die Installation ist durch Vertragsnehmer*innen vorzunehmen, sofern nicht anders vereinbart.
Die Attribui GmbH verpflichtet sich zur regelmäßigen Pflege der von durch Vertragsnehmerinnen genutzten Software-Artefakte. Sollten einzelne Software-Artefakte von der Attribui GmbH zukünftig nicht mehr weiter gepflegt werden, so ist dies mindestens 9 Monate zuvor Vertragsnehmerinnen anzukündigen.
Die Pflicht der Attribui GmbH zur Mängelbeseitigung an Software-Artefakten endet für eine alte Version zwei Monate nach Freigabe einer neuen Version, es sei denn, dass deren Übernahme für Vertragsnehmer*innen unzumutbar ist.
Die Software darf nur in Einsatzbereichen verwendet werden, die keine Inhalte pornografischer, ethisch nicht vertretbarer, nationalsozialistischer, rassistischer oder anderer diskriminierender Art enthalten und welche die Einhaltung aller Vorschriften zu schutzbedürftigen Zielgruppen einhalten.
Darüber hinaus haben Vertragsnehmer*innen eigenständig zu prüfen, ob die Software-Artefakte allen regulativen Anforderungen im geplanten Einsatzbereich entsprechen.
Das eingeräumte Nutzungsrecht für Vertragsnehmerinnen ruht bei Zahlungsverzug von über 60 Tagen. Vertragsnehmerinnen dürfen die Software-Artefakte nur mit Zustimmung der Attribui GmbH ändern.
Individuelle Konfigurationen, Ergänzungen und Änderungen (kurz Adaptierungen) sind in einer Subscription nicht enthalten und müssen von Vertragsnehmer*innen bei der Attribui GmbH extra beauftragt werden.
Neben einmalig anfallenden Bereitstellungskosten kann eine Adaptierung eine Preisanpassung der Subscription bewirken. Die Attribui GmbH verpflichtet sich jedoch diese bereits vor einer Beauftragung durch Vertragsnehmer*innen anzukündigen.
Adaptierungen gelten als abgenommen, sobald die Software vier Wochen produktiv genutzt worden ist und eine Meldung über Mängel nicht vorgelegen hat.
Eine Subscription ist eine monatliche Pauschale für die Einräumung von Nutzungsrechten (siehe Nutzung). Sie setzt sich zu 70 Prozent aus der Miete und zu 30 Prozent aus der Pflege von Software-Artefakten zusammen.
Die Höhe der Subscription (der Preis) richtet sich nach den jeweils gültigen Listenpreisen der Attribui GmbH. Insbesondere ist zu beachten, dass die Höhe einer Subscription von Art und Umfang der vertraglich gewährten Nutzungsrechte abhängt (z.B. Anzahl parallel laufender Instanzen, maximale User-Anzahl, Cluster-Betrieb).
Die Attribui GmbH ist berechtigt, die monatliche Subscription anzupassen, wenn sich der Aufwand für die Pflege maßgeblich verändert. Die Anpassung erfolgt anhand der jeweils aktuellen Listenpreise. Die Attribui GmbH verpflichtet sich, Preiserhöhungen 6 Monate vorher anzukündigen und Vertragsnehmer*innen für diesen Fall ein Kündigungsrecht einzuräumen.
Die Pauschalen sind monatlich im Nachhinein ohne Abzug zu zahlen, wenn nicht anders vereinbart. Auf Vereinbarung können Zahlungen im Voraus kalendervierteljährlich oder jährlich erfolgen.
Ein ungebundener Vertrag (siehe Vertragszeitraum) wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann zum Ende eines Kalendermonats ohne weitere Kündigungsfrist schriftlich (mit Originalunterschrift oder qualifizierter elektronischer Signatur) gekündigt werden.
Ein Vertrag mit Jahresbindung wird ebenso auf unbestimmte Zeit, jedoch mindestens 12 Monate, abgeschlossen und kann vor dem Ablauf der 12 Monate schriftlich (mit Originalunterschrift oder qualifizierter elektronischer Signatur) gekündigt werden. Ohne Kündigung verlängert sich die Bindung um weitere 12 Monate, wobei Vertragsnehmeri*innen mindestens drei Wochen vor Ablauf der Frist (auf elektronischem oder schriftlichem Wege) darüber informiert werden.
Bei Beendigung des Nutzungsrechts sind Vertragsnehmer*innen verpflichtet, die Originale sowie alle Kopien einschließlich etwaig abgeänderter Exemplare der Software-Artefakte an die Attribui GmbH herauszugeben oder zu vernichten und dies der Attribui GmbH auf Verlangen zu bestätigen. Ausgenommen von der Löschungspflicht ist die Aufbewahrung einer Sicherungskopie zu Archivzwecken.
Im Falle des Rücktritts vom Vertrag sind Vertragsnehmer*innen verpflichtet, die Originaldatenträger und alle Kopien der Software-Artefakte einschließlich etwaiger abgeänderter Exemplare sowie des schriftlichen Materials zu vernichten.
Vertragsnehmer*innnen werden innerhalb von zwei Wochen schriftlich bestätigen, alle vorhandenen Kopien gelöscht zu haben.
Vertragsnehmer*innen erkennen die Urheberrechtsfähigkeit der Software-Artefakte einschließlich der Benutzerdokumentation und weiterer gelieferter Unterlagen an.
Vertragsnehmer*innen dürfen vermietete Software-Artefakte nicht ohne Zustimmung der Attribui GmbH weitervermieten.
Die Attribui GmbH ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebsgeheimnissen und von als vertraulich bezeichneten Informationen nur zur Durchführung des jeweiligen Auftrags zu verwenden und sie zeitlich unbegrenzt als vertraulich zu behandeln. Das gilt nicht für Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken, die sich auf die Adaptierung (siehe Adaptierung) beziehen, sowie für Daten, die der Attribui GmbH bereits bekannt sind oder außerhalb des jeweiligen Auftrags bekannt waren oder bekannt werden.
Verstoßen Vertragsnehmer*innen gegen eine der in diesen Bestimmungen enthaltenen Regelungen zum Schutz der Software-Artefakte, ist die Attribui GmbH berechtigt, die Nutzung mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung für mittelbare bzw. Folgeschäden, beispielsweise entgangenen Gewinn, bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährden würde, auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt und im Übrigen ausgeschlossen. Die Haftung für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Schadensersatzansprüche für den Verlust gespeicherter Daten sind ausgeschlossen, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung nicht eingetreten wäre; es sei denn, die Attribui GmbH hat Vertragsnehmer*innen nicht ordnungsgemäß in die Datensicherung eingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach dem Stand der Technik Mängel unter allen Anwendungsbedingungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können.
Die Gewährleistung entfällt, wenn Vertragsnehmerinnen Änderungen oder Eingriffe an den Software-Artefakten vorgenommen haben; es sei denn, Vertragsnehmerinnen weisen im Zusammenhang mit der Mängelmeldung nach, dass die Änderungen oder Eingriffe für den Mangel nicht ursächlich waren.
Die Attribui GmbH übernimmt keine Gewährleistung für die Kombinierbarkeit der Funktionen der zu liefernden Software mit anderen Software-Produkten.
Die Attribui GmbH haftet für Mängel der Software-Artefakte, die bereits bei Abschluss des Vertrags vorhanden waren, nur, wenn ihr Verschulden zur Last fällt.
Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückbehaltung oder Rückerstattung von Rechnungsbeträgen, die zum Zeitpunkt der Reklamation bereits vergangene Kalendermonate betreffen.
Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Vertragssprache ist deutsch. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz der Attribui GmbH sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Die Attribui GmbH hat jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand der Vertagsnehmer*innen zu klagen.
Sämtliche aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis resultierenden Rechte und Pflichten gehen im Umfang und nach Maßgabe des § 38 Abs 1 UGB auf Einzelrechtsnachfolgeriinnen über, ohne dass eine gesonderte Verständigung der Vertragsnehmerinnen von diesem Rechtsübergang notwendig wäre. Vertragsnehmer*innen verzichten hiermit auf ihr Widerspruchsrecht iSd § 38 Abs 2 UGB. Dies bedeutet, dass die Dauer der Haftung der Attribui GmbH gemäß § 39 UGB begrenzt ist.
Die Attribui GmbH ist berechtigt, die AGB mit einer Frist von sechs Wochen im Voraus zu ändern. Die Änderung wird Vertragsnehmerinnen elektronisch oder schriftlich bekannt gegeben. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn Vertragsnehmerinnen nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderung per E-Mail oder schriftlich widersprechen, Vertragsnehmer*innen werden auf diesen Umstand bei der Bekanntgabe der Änderung ausdrücklich hingewiesen.